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   BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85   

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https://dejure.org/1988,321
BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 4 C 54.85 (https://dejure.org/1988,321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - Beseitigungsanordnung - Übermaßverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG §§ 30 ff.; BauGB §§ 30 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1942 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 353
  • BauR 1988, 576
  • ZfBR 1988, 283
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Daß Anlagen der Tierhaltung wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung unter § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB fallen können, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284).

    Auch wirtschaftliche Interessen können eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1983, a.a.O. ).

    Im Rahmen des § 35 Abs. 2 BBauG/BauGB hat der Senat ein Planungserfordernis nur anerkannt, wenn wegen des Umfangs des Vorhabens die Koordinierung der in seinem Gebiet potentiell betroffenen Interessen nicht mehr dem Bauherrn überlassen bleiben kann, sondern eine spezifische planerische und für das Ergebnis gleichsam amtlich einstehende Abwägung erfordert (Beschluß vom 27. Juni 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Zwar hat der Senat ausgesprochen, daß die sachliche Angemessenheit einer förmlichen Planung darauf hindeuten kann, daß bestimmte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 (= § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) nicht im Außenbereich errichtet werden sollen (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG 4 C 41.73 -, BVerwGE 48, 109/111).

    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB privilegiert wäre die Voliere des Klägers schließlich nur dann, wenn sie seinem Betrieb nicht nur dienen, sondern darüber hinaus zur Wahrnehmung des Zweckes erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 ; vgl. auch BVerwGE 48, 109).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Die Erschließung muß auf Dauer zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - <ZfBR 1985, 288>).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB privilegiert wäre die Voliere des Klägers schließlich nur dann, wenn sie seinem Betrieb nicht nur dienen, sondern darüber hinaus zur Wahrnehmung des Zweckes erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 ; vgl. auch BVerwGE 48, 109).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Die Unzulässigkeit eines Vorhabens kann sich aus dem Bebauungsrecht, aber auch aus dem irrevisiblen Bauordnungsrecht ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 -, BVerwGE 48, 242 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    In tatsächlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen, vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob die vorhandenen Wirtschaftswege den gesetzlichen Anforderungen genügten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Hierfür ausschlaggebend wäre nicht, was ein vernünftiger Unternehmer tun würde, sondern, was getan werden muß, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 89.75

    Störungen durch Hundezucht - Schäferhundezucht - Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Daß Anlagen der Tierhaltung wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung unter § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB fallen können, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
    Zwar besteht zwischen der planungsrechtlich gesicherten Erschließung und der bauordnungsrechtlich ausreichenden Zugänglichkeit eines Grundstücks ein sachlicher Zusammenhang; die Begriffe sind aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - <DVBl. 1969, 259/260, insoweit nicht in BVerwGE 30, 203 abgedruckt>).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Bundesrechtliche Begriffe können durch das Landesrecht nicht verändert werden; anderenfalls würde das Bundesrecht je nach dem Landesrecht einen unterschiedlichen Inhalt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zur Unzulässigkeit der Konkretisierung des Begriffs der gesicherten Erschließung in den §§ 30-35 BauGB durch Landesrecht).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - (ZfBR 1988, 283 ) ausgeführt:.

    Dagegen bestehen aus bundesrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine gesicherte Zuwegung nicht nur anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. September 1990 - BVerwG 4 B 34 und 35.90 -), sondern beispielsweise auch dann, wenn sie dinglich, durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Eine solche Modifikation des Bundesrechts durch das Landesrecht ist unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zum bundes- und landesrechtlichen Begriff der gesicherten Erschließung).
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